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BVerwG, 28.04.1966 - II C 49.64 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verwaltungsgerichtsurteils - Begriff der Rechtskraft - Maßnahmen gegen dienstlich ungeeignete Beamte und Angestellte - Anspruch auf Nachzahlung von Dienstbezügen - Wirksamkeit einer Zurückstufungsverfügung - Bindungswirkung eines ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.06.1961 - V C 140.60
Bindung eines Revisionsgerichts an eine nicht angefochtene Entscheidung der …
Auszug aus BVerwG, 28.04.1966 - II C 49.64
Das hat nach § 121 VwGO zur Folge, daß das rechtskräftige Urteil nicht nur in einem etwaigen Verwaltungsstreitverfahren zu beachten ist, in dem erneut mit dem Antrag auf Aufhebung der Verfügung vom 4. März 1950 geklagt wird, sondern daß es in jedem zwischen den Parteien anhängig werdenden Verwaltungsstreitverfahren, in welchem die Rechtmäßigkeit der Verfügung vom 4. März 1950 eine notwendigerweise zu beantwortende Vorfrage für die Entscheidung über den Klageantrag bildet, die Parteien insoweit bindet (vgl. BVerwGE 12, 266 [268]).